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   VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331   

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VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331 (https://dejure.org/2021,54945)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331 (https://dejure.org/2021,54945)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2021 - Au 7 K 19.31331 (https://dejure.org/2021,54945)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
    Gewährung nationalen Abschiebungsschutzes für in Griechenland anerkannte, international schutzberechtigte nigerianische Familie mit Kleinkindern

  • milo.bamf.de

    AufenthG 2004, § 60 Abs 5
    Nigeria: Dublin: Abschiebungsverbot bzgl. Griechenland für vulnerable Personen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18

    Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Asylbewerbers nach

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Angesichts des Umstands, dass über Obdachlosigkeit in Griechenland keine Daten erhoben werden, ist über das tatsächliche Ausmaß des Problems nur wenig bekannt (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 106 ff. m.w.N.; Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Griechenland vom 19.3.2020, S. 30 f.).

    Aus diesen Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts wird teilweise ein Erfordernis des Einholens einer konkreten Zusicherung der griechischen Behörden gefolgert (so z.B. VG Bayreuth, U.v. 8.10.2018 - B 3 K 18.31172), teilweise aber auch abgelehnt (so z.B. OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 181).

    Der erkennende Senat hielt in der zugrundeliegenden Entscheidung eine solche angesichts der dargestellten Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in der Situation des dortigen Klägers auch nicht für erforderlich (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 181).

    In dem zitierten Urteil selbst wird diese Einschätzung aber ausdrücklich wiederum wie folgt eingeschränkt: "Dies gilt zumindest für arbeitsfähige alleinstehende gesunde Männer wie den Kläger, dem im Gegensatz zu vulnerableren Gruppen (z. B. Familien mit kleinen Kindern) ein hohes Maß an Eigeninitiative zugemutet werden kann" (OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18 - juris Rn. 162).

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 23 ZB 18.33356

    Frage der unmenschlichen Behandlung international Schutzberechtigter in

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    b) Nach diesen Maßstäben ist bei Gesamtwürdigung der zu Griechenland vorliegenden Berichte und Stellungnahmen (vgl. dazu ausführlich zuletzt BayVGH B.v. 17.3.2020 - 23 ZB 18.33356) aufgrund der dortigen Aufnahmebedingungen anzunehmen, dass den Klägern im Falle einer Rückkehr nach Griechenland eine Verletzung ihrer Rechte aus Art. 3 EMRK aktuell droht.

    Soweit nach der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits geklärt ist, dass sich unter Berücksichtigung der offenbar vorliegenden Missstände in Griechenland nicht ergibt, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass anerkannt schutzberechtigte Personen in Griechenland mit einer EMRKwidrigen Behandlung rechnen müssen oder von systemischen Schwachstellen ausgegangen werden müsste, und schließlich auch die hohe Schwelle der Erheblichkeit für eine menschenunwürdige Behandlung im Sinn von Art. 3 EMRK bzw. Art. 4 GR-Charta nicht erreicht ist (vgl. zum Ganzen: OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.9.2019 - juris Rn. 160 ff.), so bezieht sich diese Einschätzung jedenfalls ausdrücklich nur auf alleinstehende arbeitsfähige Männer wie dem dortigen Rechtsmittelführer (BayVGH, B.v. 17.3.2020 - 23 ZB 18.33356 - juris Rn. 27).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Frage bislang offen gelassen (BayVGH, B.v. 17.3.2020 - 23 ZB 18.33356 - juris Rn. 40).

  • BVerfG, 31.07.2018 - 2 BvR 714/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Sachaufklärung bzgl

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Dabei ist zu beachten, dass die zu beantwortende Frage Höchstgüter des deutschen und europäischen Verfassungsrechts betrifft, sodass es besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, ob neue Stellungnahmen tatsächlich ohne Relevanz bleiben (BVerfG, B.v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 - NVwZ 2016, 1242; B.v. 31.7.2018 - 2 BvR 714/18 - juris).

    Das Bundesverfassungsgericht (B.v. 31.7.2018 - 2 BvR 714/18 - juris Rn. 24 f.) fordert Feststellungen darüber, ob und wie für nach Griechenland zurückgeführte anerkannte Schutzberechtigte zumindest in der ersten Zeit nach ihrer Ankunft der Zugang zu Obdach, Nahrungsmitteln und sanitären Einrichtungen sichergestellt wird.

    Sie sei auch angesichts der seit sieben Jahren bejahten systemischen Mängel im griechischen Asylsystem nicht nachvollziehbar (BVerfG, B.v. 31.7.2018 - 2 BvR 714/18 - juris Rn. 24 f.).

  • VG Regensburg, 03.01.2019 - RN 11 K 18.31292

    Keine Überstellung von besonders schutzbedürftigen Personen nach Griechenland

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Ob die in dem Zielstaat herrschenden Aufnahmebedingungen als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK einzustufen sind, hat das Gericht dabei anhand einer aktuellen Gesamtwürdigung der zu der jeweiligen Situation vorliegenden Berichte und Stellungnahmen in Bezug auf die hiervon konkret betroffenen Kläger zu beurteilen (vgl. VG Regensburg, U.v. 3.1.2019 - RN 11 K 18.31292 - juris Rn. 15).

    Als bloße Absichtserklärung genügt die bislang vorliegende Erklärung, dass Griechenland die Qualifikationsrichtlinie 2011/95/EU in das nationale Recht umgesetzt habe, offensichtlich nicht (vgl. VG Regensburg, U.v. 3.1.2019 - RN 11 K 18.31292 - juris Rn. 27; VG Gießen, B.v. 15.5.2019 - 7 L 1713/19.Gl.A - n.v.).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Solche Bedingungen können vorliegen, wenn der Betroffene völlig auf sich allein gestellt ist und über einen langen Zeitraum gezwungen sein wird, auf der Straße zu leben, ohne Zugang zu sanitären Einrichtungen oder Nahrungsmitteln (vgl. EGMR, U.v. 21.1.2011 - 30696/09 - M.S.S. gegen Griechenland und Belgien, Rn. 273 f. und 365 ff.).

    Art. 3 EMRK verpflichtet jedoch nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen oder sie finanziell zu unterstützen, um ihr einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande - ZAR 2013, 336; U.v. 21.1.2011 - 30696.09, M.S.S./Belgien und Griechenland - NVwZ 2011, 413).

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Art. 3 EMRK verpflichtet jedoch nicht, jede Person innerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs mit einem Obdach zu versorgen oder sie finanziell zu unterstützen, um ihr einen gewissen Lebensstandard zu ermöglichen (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande - ZAR 2013, 336; U.v. 21.1.2011 - 30696.09, M.S.S./Belgien und Griechenland - NVwZ 2011, 413).

    Allein die Tatsache, dass die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse bei einer Überstellung bedeutend geschmälert würden, begründet grundsätzlich noch keinen Verstoß gegen die Vorschrift (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 - 27725.10, Mohammed Hussein/Italien und Niederlande - ZAR 2013, 336/337).

  • VG Saarlouis, 27.12.2016 - 3 L 2691/16

    Asylrecht: Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Griechenland

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Gerade unter diesem Gesichtspunkt hängt das Ausmaß, in dem der Einzelne von den zweifelsohne harten Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Griechenland getroffen wird, von den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Einzelnen ab (vgl. VG Saarl, B.v. 27.12.2016 - 3 L 2691/16 - juris).
  • BVerfG, 08.05.2017 - 2 BvR 157/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Abschiebung nach Griechenland

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Die - möglicherweise garantierte - Inländergleichbehandlung muss auch faktisch und nicht nur formalrechtlich gewährleistet sein (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 21 unter Verweis auf HessVGH, U.v. 4.11.2016 - 3 A 1322/16.A - juris Rn. 25).
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 3 A 1322/16

    Flüchtlingsschutz für bereits anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien im Bundesgebiet

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Die - möglicherweise garantierte - Inländergleichbehandlung muss auch faktisch und nicht nur formalrechtlich gewährleistet sein (vgl. BVerfG, B.v. 8.5.2017 - 2 BvR 157/17 - juris Rn. 21 unter Verweis auf HessVGH, U.v. 4.11.2016 - 3 A 1322/16.A - juris Rn. 25).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2021 - Au 7 K 19.31331
    Denn die nationalen Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG bilden einen einheitlichen, unteilbaren Streitgegenstand mit mehreren Anspruchsgrundlagen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2017 - A 11 S 2151/16

    Aussetzung des Verfahrens, Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der

  • VG Gelsenkirchen, 21.05.2019 - 5a L 790/19

    Dublin III - Griechenland, Abschiebungsverbot, Lebensbedingungen für Familien mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 585/17

    Zuständigkeit eines Mitgliedstaats für die Prüfung des Antrags auf

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

  • OVG Saarland, 15.04.2019 - 2 A 80/18

    Grundsatzbedeutung in Asylverfahren: Abschiebung in Drittstaat

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.02.2021 - 4 LA 259/19

    Asyl-Drittstaatsverfahren - Griechenland - unmenschliche Behandlung;

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

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